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Hilfe für Kfz aus der Ukraine

beim

Wir helfen beim Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Jahresfrist zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeugs im vorübergehenden Verkehr in Deutschland.
(Gilt nur für die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg geflüchteten ukrainischen Staatsbürger)

zulassungsdiente berlin
EXPERT Kfz Zulassungsdienst Berlin beantragt bei der Zulassungsstelle Berlin für ukrainische Staatsbürger, die als Kriegsflüchtlinge gelten, eine Ausnahmegenehmigung für die Verlängerung zur Nutzung ihres ukrainischen Fahrzeugs in Deutschland über die Jahresfrist hinaus.
 
Dies ist letztmalig möglich bis zum 30.09.2024 !
ukraine news

Das Land Berlin hat entschieden, dass bereits erteilte Ausnahmegenehmigungen zur Verlängerung der Jahresfrist nach § 46 Abs. 7 FZV für die vorübergehende Teilnahme am Straßenverkehr in Deutschland letztmalig bis zum 30.09.2024 verlängert werden können.

Diese Verlängerung soll es fahrzeughaltenden Personen ermöglichen, alle Maßnahmen zu ergreifen, die Zulassungsfähigkeit Ihres Fahrzeugs in Deutschland herzustellen.

Voraussetzung für diese letztmalige Verlängerung ist der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für den gesamten Zeitraum der Beantragung.

Erforderliche Unterlagen:

 

  • Erteilte Ausnahmegenehmigung (im Original)

  • Aufenthaltstitel zum vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) oder anderweitige Glaubhaftmachung der Flüchtlingseigenschaft

  • Nachweis eines Hauptwohnsitzes im Land Berlin

  • Gültige Zulassungspapiere, die zum internationalen Verkehr berechtigen (ukrainische Zulassungsbescheinigung oder Internationaler Zulassungsschein (Art. 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr), Inhalt muss dem Art. 35 des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr entsprechen

  • Grenzversicherung oder Grüne Karte

    Antragsformular


Die Bearbeitungszeit des LABO Berlin schwankt zwischen 2 Tagen und 1 Woche.
Die Bearbeitungsgebühr des LABO beträgt 50 €.

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